Verkehr
Eingehende Berechnungen der kantonalen Fachstellen haben ergeben, dass der durch die erweiterte Einkaufsnutzung verursachte Verkehr klar unterhalb der Grenze eines verkehrsintensiven Vorhabens (VIV) liegt. Auf Empfehlung des Kantons wird in den Überbauungsvorschriften explizit festgehalten, dass für das Vorhaben höchstens 2000 Fahrten durchschnittli-cher täglicher Verkehr (DTV) zulässig sind und dass die Einhaltung der bewilligten Fahrtenzahl zu überwachen und nötigenfalls mit baupolizeilichen Massnahmen durchzusetzen ist (Auflage in der Baubewilligung).

